ТВОРЧЕСТВО

ПОЗНАНИЕ

А  Б  В  Г  Д  Е  Ж  З  И  Й  К  Л  М  Н  О  П  Р  С  Т  У  Ф  Х  Ц  Ч  Ш  Щ  Э  Ю  Я  AZ

 

Um so enger sei aber die Verbindung mit den Gerichtsbeamten. Es sei nicht einmal immer n?tig, da? Dr. Huld zu Gericht gehe, in den Vorzimmern der Untersuchungsrichter auf ihr zuf?lliges Erscheinen warte und je nach ihrer Laune einen meist nur scheinbaren Erfolg erziele oder auch nicht einmal diesen. Nein, K. habe es ja selbst gesehen, die Beamten, und darunter recht hohe, kommen selbst, geben bereitwillig Auskunft, offene oder wenigstens leicht deutbare, besprechen den n?chsten Fortgang der Prozesse, ja sie lassen sich sogar in einzelnen F?llen ?berzeugen und nehmen die fremde Ansicht gern an. Allerdings d?rfe man ihnen gerade in dieser letzten Hinsicht nicht allzusehr vertrauen, so bestimmt sie ihre neue, f?r die Verteidigung g?nstige Absicht auch aussprechen, gehen sie doch vielleicht geradewegs in ihre Kanzlei und geben f?r den n?chsten Tag einen Gerichtsbeschlu?, der gerade das Entgegengesetzte enth?lt und vielleicht f?r den Angeklagten noch viel strenger ist als ihre erste Absicht, von der sie g?nzlich abgekommen zu sein behaupteten. Dagegen k?nne man sich nat?rlich nicht wehren, denn das, was sie zwischen vier Augen gesagt haben, ist eben auch nur zwischen vier Augen gesagt und lasse keine ?ffentliche Folgerung zu, selbst wenn die Verteidigung nicht auch sonst bestrebt sein m??te, sich die Gunst der Herren zu erhalten. Andererseits sei es allerdings auch richtig, da? die Herren nicht etwa nur aus Menschenliebe oder aus freundschaftlichen Gef?hlen sich mit der Verteidigung, nat?rlich nur mit einer sachverst?ndigen Verteidigung, in Verbindung setzen, sie sind vielmehr in gewisser Hinsicht auch auf sie angewiesen. Hier mache sich eben der Nachteil einer Gerichtsorganisation geltend, die selbst in ihren Anf?ngen das geheime Gericht festsetzt. Den Beamten fehlt der Zusammenhang mit der Bev?lkerung, f?r die gew?hnlichen, mittleren Prozesse sind sie gut ausger?stet, ein solcher Proze? rollt fast von selbst auf seiner Bahn ab und braucht nur hier und da einen Ansto?, gegen?ber den ganz einfachen F?llen aber, wie auch gegen?ber den besonders schwierigen sind sie oft ratlos, sie haben, weil sie fortw?hrend, Tag und Nacht, in ihr Gesetz eingezw?ngt sind, nicht den richtigen Sinn f?r menschliche Beziehungen, und das entbehren sie in solchen F?llen schwer. Dann kommen sie zum Advokaten um Rat, und hinter ihnen tr?gt ein Diener die Akten, die sonst so geheim sind. An diesem Fenster h?tte man manche Herren, von denen man es am wenigsten erwarten w?rde, antreffen k?nnen, wie sie geradezu trostlos auf die Gasse hinaussahen, w?hrend der Advokat an seinem Tisch die Akten studierte, um ihnen einen guten Rat geben zu k?nnen. ?brigens k?nne man gerade bei solchen Gelegenheiten sehen, wie ungemein ernst die Herren ihren Beruf nehmen und wie sie ?ber Hindernisse, die sie ihrer Natur nach nicht bew?ltigen k?nnen, in gro?e Verzweiflung geraten. Ihre Stellung sei auch sonst nicht leicht, man d?rfe ihnen nicht Unrecht tun und ihre Stellung nicht f?r leicht ansehen. Die Rangordnung und Steigerung des Gerichtes sei unendlich und selbst f?r den Eingeweihten nicht absehbar. Das Verfahren vor den Gerichtsh?fen sei aber im allgemeinen auch f?r die unteren Beamten geheim, sie k?nnen daher die Angelegenheiten, die sie bearbeiten, in ihrem ferneren Weitergang kaum jemals vollst?ndig verfolgen, die Gerichtssache erscheint also in ihrem Gesichtskreis, ohne da? sie oft wissen, woher sie kommt, und sie geht weiter, ohne da? sie erfahren, wohin. Die Belehrung also, die man aus dem Studium der einzelnen Proze?stadien, der schlie?lichen Entscheidung und ihrer Gr?nde sch?pfen kann, entgeht diesen Beamten. Sie d?rfen sich nur mit jenem Teil des Prozesses befassen, der vom Gesetz f?r sie abgegrenzt ist, und wissen von dem Weiteren, also von den Ergebnissen ihrer eigenen Arbeit, meist weniger als die Verteidigung, die doch in der Regel fast bis zum Schlu? des Prozesses mit dem Angeklagten in Verbindung bleibt. Auch in dieser Richtung also k?nnen sie von der Verteidigung manches Wertvolle erfahren. Wundere sich K. noch, wenn er alles dieses im Auge behalte, ?ber die Gereiztheit der Beamten, die sich manchmal den Parteien gegen?ber in – jeder mache diese Erfahrung – beleidigender Weise ?u?ert. Alle Beamten seien gereizt, selbst wenn sie ruhig scheinen. Nat?rlich haben die kleinen Advokaten besonders viel darunter zu leiden. Man erz?hlt zum Beispiel folgende Geschichte, die sehr den Anschein der Wahrheit hat. Ein alter Beamter, ein guter, stiller Herr, hatte eine schwierige Gerichtssache, welche besonders durch die Eingaben des Advokaten verwickelt worden war, einen Tag und eine Nacht ununterbrochen studiert – diese Beamten sind tats?chlich flei?ig, wie niemand sonst. – Gegen Morgen nun, nach vierundzwanzigst?ndiger, wahrscheinlich nicht sehr ergiebiger Arbeit, ging er zur Eingangst?r, stellte sich dort in Hinterhalt und warf jeden Advokaten, der eintreten wollte, die Treppe hinunter. Die Advokaten sammelten sich unten auf dem Treppenabsatz und berieten, was sie tun sollten; einerseits haben sie keinen eigentlichen Anspruch darauf, eingelassen zu werden, k?nnen daher rechtlich gegen den Beamten kaum etwas unternehmen und m?ssen sich, wie schon erw?hnt, auch h?ten, die Beamtenschaft gegen sich aufzubringen. Andererseits aber ist jeder nicht bei Gericht verbrachte Tag f?r sie verloren, und es lag ihnen also viel daran einzudringen. Schlie?lich einigten sie sich darauf, da? sie den alten Herrn erm?den wollten. Immer wieder wurde ein Advokat ausgeschickt, der die Treppe hinauflief und sich dann unter m?glichstem, allerdings passivem Widerstand hinunterwerfen lie?, wo er dann von den Kollegen aufgefangen wurde. Das dauerte etwa eine Stunde, dann wurde der alte Herr, er war ja auch von der Nachtarbeit schon ersch?pft, wirklich m?de und ging in seine Kanzlei zur?ck. Die unten wollten es erst gar nicht glauben und schickten zuerst einen aus, der hinter der T?r nachsehen sollte, ob dort wirklich leer war. Dann erst zogen sie ein und wagten wahrscheinlich nicht einmal zu murren. Denn den Advokaten – und selbst der Kleinste kann doch die Verh?ltnisse wenigstens zum Teil ?bersehen – liegt es vollst?ndig ferne, bei Gericht irgendwelche Verbesserungen einf?hren oder durchsetzen zu wollen, w?hrend – und dies ist sehr bezeichnend – fast jeder Angeklagte, selbst ganz einf?ltige Leute, gleich beim allerersten Eintritt in den Proze? an Verbesserungsvorschl?ge zu denken anfangen und damit oft Zeit und Kraft verschwenden, die anders viel besser verwendet werden k?nnten. Das einzig Richtige sei es, sich mit den vorhandenen Verh?ltnissen abzufinden. Selbst wenn es m?glich w?re, Einzelheiten zu verbessern – es ist aber ein unsinniger Aberglaube –, h?tte man bestenfalls f?r k?nftige F?lle etwas erreicht, sich selbst aber unerme?lich dadurch geschadet, da? man die besondere Aufmerksamkeit der immer rachs?chtigen Beamtenschaft erregt hat. Nur keine Aufmerksamkeit erregen! Sich ruhig verhalten, selbst wenn es einem noch so sehr gegen den Sinn geht! Einzusehen versuchen, da? dieser gro?e Gerichtsorganismus gewisserma?en ewig in der Schwebe bleibt und da? man zwar, wenn man auf seinem Platz selbst?ndig etwas ?ndert, den Boden unter den F??en sich wegnimmt und selbst abst?rzen kann, w?hrend der gro?e Organismus sich selbst f?r die kleine St?rung leicht an einer anderen Stelle – alles ist doch in Verbindung – Ersatz schafft und unver?ndert bleibt, wenn er nicht etwa, was sogar wahrscheinlich ist, noch geschlossener, noch aufmerksamer, noch strenger, noch b?ser wird. Man ?berlasse doch die Arbeit dem Advokaten, statt sie zu st?ren. Vorw?rfe n?tzen ja nicht viel, besonders wenn man ihre Ursachen in ihrer ganzen Bedeutung nicht begreiflich machen kann, aber gesagt m?sse es doch werden, wieviel K. seiner Sache durch das Verhalten gegen?ber dem Kanzleidirektor geschadet habe. Dieser einflu?reiche Mann sei aus der Liste jener, bei denen man f?r K. etwas unternehmen k?nne, schon fast zu streichen. Selbst fl?chtige Erw?hnungen des Prozesses ?berh?re er mit deutlicher Absicht. In manchem seien ja die Beamten wie Kinder. Oft k?nnen sie durch Harmlosigkeiten, unter die allerdings K.s Verhalten leider nicht geh?re, derartig verletzt werden, da? sie selbst mit guten Freunden zu reden aufh?ren, sich von ihnen abwenden, wenn sie ihnen begegnen, und ihnen in allem m?glichen entgegenarbeiten. Dann aber einmal, ?berraschenderweise ohne besonderen Grund, lassen sie sich durch einen kleinen Scherz, den man nur deshalb wagt, weil alles aussichtslos scheint, zum Lachen bringen und sind vers?hnt. Es sei eben gleichzeitig schwer und leicht, sich mit ihnen zu verhalten, Grunds?tze daf?r gibt es kaum. Manchmal sei es zum Verwundern, da? ein einziges Durchschnittsleben daf?r hinreiche, um so viel zu erfassen, da? man hier mit einigem Erfolg arbeiten k?nne. Es kommen allerdings tr?be Stunden, wie sie ja jeder hat, wo man glaubt, nicht das geringste erzielt zu haben, wo es einem scheint, als h?tten nur die von Anfang an f?r einen guten Ausgang bestimmten Prozesse ein gutes Ende genommen, wie es auch ohne Mithilfe geschehen w?re, w?hrend alle anderen verlorengegangen sind, trotz allem Nebenherlaufen, aller M?he, allen kleinen, scheinbaren Erfolgen, ?ber die man solche Freude hatte. Dann scheint einem allerdings nichts mehr sicher, und man w?rde auf bestimmte Fragen hin nicht einmal zu leugnen wagen, da? man ihrem Wesen nach gut verlaufende Prozesse gerade durch die Mithilfe auf Abwege gebracht hat. Auch das ist ja eine Art Selbstvertrauen, aber es ist das einzige, das dann ?brigbleibt. Solchen Anf?llen – es sind nat?rlich nur Anf?lle, nichts weiter – sind Advokaten besonders dann ausgesetzt, wenn ihnen ein Proze?, den sie weit genug und zufriedenstellend gef?hrt haben, pl?tzlich aus der Hand genommen wird. Das ist wohl das ?rgste, das einem Advokaten geschehen kann. Nicht etwa durch den Angeklagten wird ihnen der Proze? entzogen, das geschieht wohl niemals, ein Angeklagter, der einmal einen bestimmten Advokaten genommen hat, mu? bei ihm bleiben, geschehe was immer. Wie k?nnte er sich ?berhaupt, wenn er einmal Hilfe in Anspruch genommen hat, allein noch erhalten? Das geschieht also nicht, wohl aber geschieht es manchmal, da? der Proze? eine Richtung nimmt, wo der Advokat nicht mehr mitkommen darf. Der Proze? und der Angeklagte und alles wird dem Advokaten einfach entzogen; dann k?nnen auch die besten Beziehungen zu den Beamten nicht mehr helfen, denn sie selbst wissen nichts. Der Proze? ist eben in ein Stadium getreten, wo keine Hilfe mehr geleistet werden darf, wo ihn unzug?ngliche Gerichtsh?fe bearbeiten, wo auch der Angeklagte f?r den Advokaten nicht mehr erreichbar ist. Man kommt dann eines Tages nach Hause und findet auf seinem Tisch alle die vielen Eingaben, die man mit allem Flei? und mit den sch?nsten Hoffnungen in dieser Sache gemacht hat, sie sind zur?ckgestellt worden, da sie in das neue Proze?stadium nicht ?bertragen werden d?rfen, es sind wertlose Fetzen. Dabei mu? der Proze? noch nicht verloren sein, durchaus nicht, wenigstens liegt kein entscheidender Grund f?r diese Annahme vor, man wei? blo? nichts mehr von dem Proze? und wird auch nichts mehr von ihm erfahren. Nun sind ja solche F?lle gl?cklicherweise Ausnahmen, und selbst wenn K.s Proze? ein solcher Fall sein sollte, sei er doch vorl?ufig noch weit von solchem Stadium entfernt. Hier sei aber noch reichliche Gelegenheit f?r Advokatenarbeit gegeben, und da? sie ausgen?tzt werde, dessen d?rfe K. sicher sein. Die Eingabe sei, wie erw?hnt, noch nicht ?berreicht, das eile aber auch nicht, viel wichtiger seien die einleitenden Besprechungen mit ma?gebenden Beamten, und die h?tten schon stattgefunden. Mit verschiedenem Erfolg, wie offen zugestanden werden soll. Es sei viel besser, vorl?ufig Einzelheiten nicht zu verraten, durch die K. nur ung?nstig beeinflu?t und allzu hoffnungsfreudig oder allzu ?ngstlich gemacht werden k?nnte, nur so viel sei gesagt, da? sich einzelne sehr g?nstig ausgesprochen und sich auch sehr bereitwillig gezeigt haben, w?
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